Tarife
Die Pinzgauer Lokalbahn ist Partner im Salzburger Verkehrsverbund und wendet den Tarif des Salzburger Verkehrsverbundes an. Es handelt sich dabei um Zonentarife. Die Anzahl der durchfahrenen Zonen ergibt den Fahrpreis. Die aktuellen Tarifinformationen des Salzburger Verkehrsverbundes finden Sie hier.
Preisbeispiel
Fahrt mit Pinzgauer Lokalbahn von Zell am See bis Krimml Bahnhof, Erwachsener € 12,40 (einfache Fahrt)
Preis pro Fahrrad und Richtung € 4,00
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Informationen zur Mitnahme von Fahrrädern
Zweirädrige, einsitzige Fahrräder (Fährräder, Elektroräder, Tandems, Lastenfahrräder, Dreiräder für Erwachsene, einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz sowie Fahrradanhänger) werden grundsätzlich in allen Zügen befördert.
Fahrräder können auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt.
Zusammengeklappte Klappräder bzw. Falträder und zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb (ausgenommen einspurige Elektroscooter mit Sattel oder Sitz) und werden unentgeltlich transportiert. Die Maße dürfen die maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
Zusätzlich zu einem Fahrrad kann auch ein Fahrradanhänger mitgenommen werden für den eine weitere Fahrkarte gekauft werden muss.
Abmessungen von Fahrrädern (Maximalgewicht 30 kg):
> Fahrradlänge von 185 cm
> Fahrradhöhe von 110 cm
> Fahrradbreite von 80 cm
> Raddurchmesser von 28 Zoll und Reifenbreite von 6,5 cm
Abmessungen von Fahrradanhänger:
> Anhängerlänge (ohne Haltestange) von 110 cm
> Anhängerhöhe von 100 cm
> Anhängerbreite von 90 cm
Bei Platzmangel kann jedoch die Fahrradmitnahme abgelehnt werden. Die Entscheidung über die Mitnahme eines Fahrrades liegt im Ermessen des PLB-Bediensteten.
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Fahrräder dürfen nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen untergebracht werden und sind grundsätzlich vom Fahrgast entsprechend zu sichern und zu beaufsichtigen. Der Fahrgast hat beim Ein- und Ausladen mitzuhelfen.
Für die Beschädigung bzw. den Verlust von Fahrrädern oder Teilen davon oder für Beschädigungen oder Verunreinigungen an Personen und sonstigen Gegenständen durch Fahrräder wird, außer bei Verschulden der PLB, keine wie immer geartete Haftung übernommen.