Pünktlichkeitsgrad
Im Bundesgesetz über die "Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" sind auch die Entschädigungsregeln für Jahreskartenbesitzer geregelt. Sie werden im Falle von Zugverspätungen und -ausfällen in einem vordefinierten Ausmaß geleistet. Um eventuelle Ansprüche beurteilen zu können, muss das Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu den bei ihm ermittelten Pünktlichkeitsgrad bekannt geben - der wird für die Pinzgauer Lokalbahn monatlich errechnet und hier veröffentlicht.
Ermittlung des Pünktlichkeitsgrades
Jede Zugfahrt wird elektronisch ausgewertet, eine eventuelle Verspätung registriert und am Zielbahnhof ausgewertet. Erfasst werden alle Verspätungen, auch solche, die aufgrund von Naturkatastrophen und Unfällen entstehen. Eine Entschädigungspflicht besteht allerdings dann nicht, wenn die Verspätung auf einen der folgenden Punkte zurückzuführen ist:
- Umstände, die die Pinzgauer Lokalbahn trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte,
- Verhalten von Dritten, das die Pinzgauer Lokalbahn unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnte und bei
- Fahrgastverschulden.
Wie funktioniert die Erstattung?
Wird der vorgegebene Pünktlichkeitsgrad im Mittel nicht erreicht, erhalten Jahreskartenbesitzer einmal jährlich eine Entschädigung. Bei der Pinzgauer Lokalbahn wird diese durch einen Gutschein für weitere Leistungen des SVV oder bei weiterer Nutzung einer Jahreskarte durch eine Gutschrift (= Verlängerung) geleistet.
Pünktlichkeitsgrad 2011: Jahreszielerreichungsgrad 98,5 %
Pünktlichkeitsgrad 2012: Jahreszielerreichungsgrad 98,5 %
Pünktlichkeitsgrad 2013: Jahreszielerreichungsgrad 99,1 %
Pünktlichkeitsgrad 2014: Jahreszielerreichungsgrad 98,0 %
Pünktlichkeitsgrad 2015: Jahreszielerreichungsgrad 98,4 %
Pünktlichkeitsgrad 2016: Jahreszielerreichungsgrad 97,3 %
Pünktlichkeitsgrad 2017: Jahreszielerreichungsgrad 98,2 %
Pünktlichkeitsgrad 2018: Jahreszielerreichungsgrad 97,3 %
Pünktlichkeitsgrad 2019: Jahreszielerreichungsgrad 97,3 %
Pünktlichkeitsgrad 2020: Jahreszielerreichungsgrad 98,5 %
Pünktlichkeitsgrad 2021: Jahreszielerreichungsgrad 98,8 %